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Im Zusammenhang mit dem Coronavirus SARS-CoV-2/COVID-19 gelten besondere Bestimmungen bei der Einreise nach Deutschland.
Wenn Sie aus einem Risikogebiet einreisen, sind Sie nach dem deutschen Recht verpflichtet, diese Aussteigekarte auszufüllen, um das zuständige Gesundheitsamt über Ihren Aufenthaltsort in Deutschland zu informieren.
Source: Robert Koch