Mittwoch, der 8. April 2020
I. Kriterien zur Entlassung aus dem Krankenhaus (nach schwerem Krankheitsverlauf)
a. In die häusliche Isolierung
– Klinische Besserung, die basierend auf ärztlicher Einzelfallbeurteilung eine ambulante Weiterbetreuung erlaubt
– Voraussetzungen bzgl. Umfeld erfüllt (siehe www.rki.de/covid-19-ambulant)
Source: Robert Koch