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Mit der Verordnung des Kultusministeriums und des Sozialministeriums über Sportstätten des Landes Baden-Württemberg ist es den Sportvereinen in Mannheim ab Montag, 11. Mai 2020, wieder möglich, in eingeschränktem Rahmen auf Freisportanlagen, Sportangebote für ihre Mitglieder anzubieten. Gleiches gilt für die Vereine, die auf städtischen Sportanlagen ihren Trainingsbetrieb absolvieren.

Zusätzlich werden die städtischen Sportanlagen Unterer Luisenpark, Schlossgarten und 48er-Sportplatz unter Auflagen der Bevölkerung zur Verfügung gestellt.

Die Verordnung des Landes kann unter https://www.baden-wuerttemberg.de/de/service/aktuelle-infos-zu-corona/faq-lockerungen-11-mai/ abgerufen werden.